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Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Flüge ab einem Flughafen in der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz (jede Airline) und Flüge in die EU mit einer Airline aus der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz.

So viel kannst du bekommen

FlugstreckeEntschädigung
Bis 1.500 km250 €
1.500–3.500 km400 €
Über 3.500 km600 €

Bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km gibt es 400 € statt 600 €. Bei Flügen über 3.500 km, die 3–4 Stunden verspätet ankommen, kann der Betrag auf 300 € halbiert werden.

Du bist geschützt, wenn der Flug 3 oder mehr Stunden verspätet ankommt, weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird oder dir gegen deinen Willen die Beförderung verweigert wird – es sei denn, die Airline weist außergewöhnliche Umstände nach.

Eine Überarbeitung der Verordnung wurde 2026 vereinbart und soll voraussichtlich etwa ab 2027 gelten; bis dahin bleiben diese Regeln in Kraft.

Quelle: eur-lex.europa.eu. Dies ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Beispiele von Strecken auf dieser Website

Selbst fordern: so geht’s

Schreib der Airline mit Buchungsnummer, Flugnummer und Datum und fordere eine Ausgleichsleistung nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Lehnt sie ab oder antwortet sie nicht innerhalb von etwa sechs Wochen, beschwere dich bei der nationalen Durchsetzungsstelle des Landes, aus dem du abgeflogen bist, oder beauftrage ein Fluggastrechteportal.

Kein Erfolg, keine Kosten: AirHelp behält 35 % der Auszahlung (inkl. MwSt.), plus 15 %, wenn der Fall vor Gericht geht; Compensair behält 30 %, plus 10 %, wenn zusätzliche Rechtskosten anfallen. Beide übernehmen Fälle nach EU261 und UK261. Direkt bei der Airline zu fordern ist kostenlos.