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Flug verspätet oder annulliert? Sieh, was dir zusteht

Beantworte fünf Fragen und sieh, welche Fluggastrechte für deinen Flug gelten und wie viel sie vorsehen.

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Gut zu wissen

Was gilt als „außergewöhnliche Umstände“?

Ereignisse, die die Airline nicht vermeiden konnte: schlechtes Wetter, Einschränkungen durch die Flugsicherung, Sicherheitswarnungen, politische Unruhen und Streiks des Flughafen- oder Flugsicherungspersonals. Technische Defekte und Streiks des eigenen Personals der Airline zählen meist nicht dazu, sie werden also entschädigt.

Gilt das pro Person?

Ja. Jeder Fluggast der Buchung, auch Kinder mit eigenem Sitzplatz, kann den vollen Betrag fordern.

Wie lange kann ich rückwirkend fordern?

Meist mehrere Jahre: je nach Land zwischen einem und sechs Jahren (Kanada: ein Jahr, um den Anspruch einzureichen). Auch ältere Flüge lohnen oft noch eine Prüfung.

Und meine Kosten?

Nach dem Montrealer Übereinkommen kannst du außerdem nachgewiesene Kosten durch eine Verspätung (bis zu 6.303 SZR, etwa 7.700 €) und für verlorenes oder beschädigtes Gepäck (bis zu 1.519 SZR) geltend machen. Außerdem schulden Airlines dir während der Wartezeit Mahlzeiten und bei einer Übernachtung ein Hotel.

Meinen Flug bei AirHelp prüfen Oder Compensair nutzen

Kein Erfolg, keine Kosten: AirHelp behält 35 % der Auszahlung (inkl. MwSt.), plus 15 %, wenn der Fall vor Gericht geht; Compensair behält 30 %, plus 10 %, wenn zusätzliche Rechtskosten anfallen. Beide übernehmen Fälle nach EU261 und UK261. Direkt bei der Airline zu fordern ist kostenlos.